Keine Frage: Einer Scheidung folgt im Regelfall ein sozialer Abstieg, und zwar für Frau, Mann und die Kinder. Ob es aber auch ein materieller Abstieg sein muss, kommt auf den Einzelfall und die Situation in der Ehe an.
Dass Kinder mit
Hartz-IV-Grundsicherung generell verarmen, ist ein Mythos, der in der Journalistenwelt
offensichtlich nicht auszurotten ist. Die Hartz-IV-Grundsicherung für Kinder
ist nämlich um ein Vielfaches höher als das Kindergeld für Arbeitnehmer.
Die GZ hat in ihrer
Freitagsausgabe wieder eine Story veröffentlicht, die den Mythos der
Harz-IV-Armut von Kindern unterstreichen
soll, die aber mit den beschriebenen materiellen Auswirkungen so nicht stimmen kann. Entweder ist der Artikel schlecht recherchiert oder die Autorin hat sich
das Schicksal ihrer Anja S. aus den Fingern gesogen.
Wenn die Musterfrau mit
- wie im Artikel beschrieben - 4 Kindern auf dem Gymnasium von der
Hartz-IV-Grundsicherung leben muss, steht sie sich wahrscheinlich besser, als
wenn sie arbeiten müsste, zumal davon auszugehen ist, dass das jüngste Kind
mindestens 12 Jahre alt sein muss. Dieses hätte auch die
Autorin des Artikels durch einen Blick ins Gesetz, durch Rückfrage bei der Arbeitagentur oder, ganz banal, durch Benutzung eines ALG II-Rechners im
Internet feststellen können.
Die Musterfrau würde
für sich 519,- Euro und für ihre Kinder 1124,- Euro Grundsicherung erhalten.
Darüber hinaus erstattet Vater Staat die Miete für eine angemessenen Wohnung,
die für eine 5-köpfige Familie 105 qm groß sein darf und übernimmt die
Heizkosten. In diesem Fall wären das ca. 550,- Euro Miete und 100,- Euro Heizkosten. Die Vergünstigungen aus dem Bildungspaket, der Pauschale für schulisches
Arbeitsmaterial, vergünstigte Tarife für Telefon, Fernsehen und öffentlichen
Nahverkehr nicht einmal mitgerechnet.
Im vorstehenden Fall
erhielte Frau Muster für sich und ihre 4 Kinder 2313.- Euro. Da die Warmmiete von der Arbeitsagentur übernommen wird,
verbleiben der Musterfamilie auf jeden Fall ca. 1630,- Euro für die Lebenshaltungskosten und nicht, wie die Autorin versucht darzustellen, lediglich 800,- €, weil angeblich mehr als die Hälfte des von ihr festgestellten angeblich verfügbaren Einkommens von 1900,- Euro für die Miete fällig würde.
Um die gleiche Summe
zum Leben zu haben, müsste eine alleinerziehende Arbeitnehmerin einen Job haben,
in dem sie bei 40 Arbeitsstunden/Woche
in 4 Wochen mindestens 13,75 Euro pro Stunde verdienen müsste. Ein Gehalt, dass nicht gerade
in den gängigsten Berufen gezahlt wird. (Siehe auch Focus 08/12 – „Die
Mindestlohn-Falle“).
Während
Arbeitnehmer einen krisenabhängigen Job
haben, ist das Einkommen von Hartz-IV-Empfängern zumindest krisensicher und wird
unabhängig von Konjunkturschwankungen immer gezahlt.
Außerdem erschließt
sich mir nicht, wieso ständig von verarmten Hartz-IV-Kindern die Rede ist, wenn
diese von Staat - wie im vorliegenden Fall - eine Grundsicherung von 1140,- Euro erhalten,
während Arbeitnehmer für ihre Kinder in vergleichbarer Situation lediglich 776,-
Euro Kindergeld beziehen. Leben die Eltern von Hartz-IV-Kindern eventuell auf
Kosten ihrer Kinder?
Bevor meine
vorstehenden Ausführungen als Hirngespinst abgetan werden, empfehle ich, einen
Hartz-IV-Rechner und einen Brutto-Netto-Rechner zum Nachrechnen im Internet heranzuziehen.
Hier das Ergebnis:
Hartz IV, Alleinerzieher, 4 Kinder | Arbeitnehm., Alleinerzieher, 4 Kinder | |||||
Regelleistung Antragstellerin | 374,00 € | Gehalt brutto | 2.200,00 € | |||
Mehrbedarf Alleinerziehende | 135,00 € | (4 Wo je 40 Std. = je 13,75 € Std.) | ||||
Grundsicherung Kind 18 Jahre | 299,00 € | Kindergeld Kind 18 Jahre | 218,00 € | |||
Grundsicherung Kind 16 Jahre | 287,00 € | Kindergeld Kind 16 Jahre | 190,00 € | |||
Grundsicherung Kind 14 Jahre | 287,00 € | Kindergeld Kind 14 Jahre | 184,00 € | |||
Grundsicherung Kind 12 Jahre | 251,00 € | Kindergeld Kind 12 Jahre | 184,00 € | |||
verfügbares Bareinkommen | 1.633,00 € | |||||
+ Miete 105 qm angemessen | 550,00 € | Miete | Keine | |||
+ Heizung | 100,00 € | Heizung | Keine | |||
Gesamt | 2.283,00 € | Gesamt | 2.976,00 € | |||
Keine | ./. Lohnsteuer Klasse II | 239,41 € | ||||
Keine | ./. Rentenvers. | 218,90 € | ||||
Keine | ./. Krankenv. | 180,40 € | ||||
Keine | ./. Arbeitslosenvers. | 33,00 € | ||||
Keine | ./. Pflegeversicherung | 21,45 € | ||||
Abzüge gesamt | Keine | Abzüge gesamt | 693,16 € | |||
Nettoeinkommen incl. Miete | 2.283,00 € | Nettoeinkommen incl. Miete | 2.282,84 € |
Ergebnis:
Um das gleiche
Bareinkommen incl. Miete und Heizung von 2283,- € zu haben wie eine
alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerin, mit 4 Kindern im Alter von 12 - 18
Jahren muss eine alleinerziehende
Arbeitnehmerin mindestens 2200,- € brutto oder 13,75 € pro Stunde plus
Kindergeld verdienen. Macht zusammen ca.2976,- € !!!!!
Wie man bei diesen
Fakten ständig die Litanei von den materiell verarmten Hartz-IV-Empfängern und
deren Kindern wiederholen kann, bleibt mir ein Rätsel.
Zum Nachrechnen:
Hier Klicken zum ALG II –Rechner
Hier Klicken zum ALG II –Rechner
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