Gewalttätige
Corona-Demonstrationen - Strategiewechsel muss her Seit Tagen häufen sich die Meldungen von gewalttätigen Ausschreitungen bei Corona-Protesten. Etwa in Greiz, Gotha, Plauen, Hamm, Reutlingen u.a. Heute, 14.12.21, berichtet die GZ auf Seite 3 über die Gefährlichkeit dieser Proteste und ausführlich über das Demo-Geschehen in Wolfsburg. Überall gingen ein paar Hundert Menschen
auf die Straße, um gegen Coronamaßnahmen im Allgemeinen und der drohenden
Impfpflicht in Besonderen zu protestieren.
Es kam vereinzelt zu gewalttätigen
Auseinandersetzungen.Woran liegt das? Was ist die Ursache? Werden
Sachbeschädigungen großen Stils begangen? Werden Autos angezündet? Banken
entglast? Prallen Links- und Rechtsextreme gewalttätig aufeinander? Nichts von dem! Was
dann? Sind es unliebsame Meinungen, die stören?
In der
Einführung zum Niedersächsischen Versammlungsgesetz heiß es:
„Unser Grundgesetz
garantiert in Artikel 8 die Versammlungsfreiheit. Diese beinhaltet ein
Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt einer Versammlung.
Damit sind Versammlungen als Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation
angelegter Entfaltung grundrechtlich geschützt.
Vom Schutz der
Versammlungsfreiheit umfasst sind
·
Zusammenkünfte von mindestens zwei Personen,
·
zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der
öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung und Kundgebung.
·
Für Versammlungen
unter freiem Himmel hat das Grundgesetz weitere gesetzliche Einschränkungen
vorgesehen.
Dafür sind
Versammlungsgesetze geschaffen, die u.a. „einen umfassenden Schutz für
friedliche Versammlungen bieten sollen“, so in der obigen Einführung.
Wenn man das
Demonstrationsgeschehen während der Coronakrise betrachtet, kann man allerdings
zu der Auffassung gelangen, dass Versammlungsbehörden aus politischen Gründen
und befeuert durch die Medien nicht den Schutz von Versammlungen
vor Augen haben, sondern deren Verhinderung.
Sie wissen, dass sie
die Demos nicht verbieten können. Deshalb nutzen sie das Anmeldeprozedere für
Demonstrationen unter freien Himmel und legen mit ihren Auflagen – entlegene Versammlungsorte, Begrenzung
der Teilnehmer, Masken- und Abstandspflicht - das Konfliktpotenzial, das die
Polizei in den Auseinandersetzungen mit gewaltbereiten Demoteilnehmern ausbaden
muss und dabei regelmäßig schlecht aussieht. Von Verletzten auf beiden Seiten
gar nicht zu reden.
Damit wir uns nicht
falsch verstehen: Natürlich hat die Polizei Recht und Gesetz durchzusetzen.
Notfalls auch mit der Anwendung von Zwangsmitteln. Aber oberstes Ziel muss dabei
eine Güterabwägung sein und die Verhältnismäßigkeit der Einsatzmaßnahmen sind zu
beachten. Das scheint mir bei der Durchsetzung von politisch gewollten und
oftmals sinnfreien Auflagen nicht immer gegeben.
Denn was wiegt schwerer
und gefährdet die öffentliche Sicherheit unmittelbar? Ein häufig friedlich
beginnender Aufzug von rund 1.000 Protestierenden, der die
Mehrheitsgesellschaft stört oder das sich Hochschaukeln von Emotionen mit einer
Minderheit und der sich denen in den Weg
stellenden Polizei mit zig Verletzten auf beiden Seiten mit attraktiven Bildern
für anwesende TV-Kamera-Teams?
Zu einer Demo in Bautzen berichtet Focus-Online treffend: "Nach rund einer Dreiviertelstunde und mehreren Ankündigungen löst die Polizei die unangemeldete Ansammlung auf. Mit dieser Auflösung erzeugt die Polizei genau die Bilder, die die Initiatoren erhofft hatten," Ich füge hinzu: "Und die anwesenden Medienvertreter."
Die Auflagen erfolgen
vordergründig aus
Infektionsschutzgründen. Wer soll denn geschützt werden? Die, die nicht
geschützt werden wollen und vorsätzlich an derartigen Demos teilnehmen?
Personen, die nach den Demos mit möglicherweise infizierten Teilnehmern
zusammentreffen?
In der Vergangenheit
sind keine belastbaren Fälle bekannt geworden, die derartige Befürchtungen
stützen könnten.
Außerdem wird von
Aerosolforschern gebetsmühlenartig vorgetragen, dass eine Ansteckung unter
freiem Himmel äußerst unwahrscheinlich ist, insbesondere wenn man sich in
lockerer Formation bewegt.
Während
Versammlungsbehörden und Politiker dieses als hochgefährlich einstufen, werden
Fußballspiele mit zehntausenden Zuschauern auf dem Weg in die Stadien und überfüllte Fußgängerzonen ohne
Maske und Abstand tolerierend, wenn auch mit erhobenem Zeigefinger hingenommen.
Nein.
Versammlungsbehördliche Auflagen sollen keinen geordneten und ungefährlichen
Verlauf garantieren. Sie sollen abschrecken und Demos möglichst verhindern und
die Polizei notfalls zwingen, Demos bei Nichtbeachtung der Auflagen aufzulösen,
koste es was es wolle. Verletzte inbegriffen.
Eine neue Strategie
muss her. Verzicht auf Auflagen, die sich von vornherein als unsinnig erweisen
und politisch motiviert sind. Lasst die Coronaspinner weitestgehend gewähren und ins "Leere laufen." Die
Polizei bleibt in der Nähe aber im Hintergrund nach dem Motto: „Stell dir vor, es ist
Demonstration und die Polizei geht nicht hin.“
Als „demoerfahrener“
ehemaliger Polizeibeamter in leitender Stellung weiß ich wovon ich rede.
Das es auch anders geht, zeigt z. B. die Corona-Demonstration in Hamburg am 18.12.2021 mit 11.500 Teilnehmern. Die Polizei meldet einen friedlichen Verlauf. Und warum? Es wurde zwar das Maskengebot dabei vereinzelt nicht beachtet, wie die Hamburger
Polizei twitterte, aber die Polizei ließ die Demonstranten gewähren. Sie bewertete den Demoverlauf friedlich. Linke Aktivisten schäumten und machen in den sozialen Medien der
Polizei Vorwürfe, nicht genügend zu kontrollieren. Offensichtlich vermissten sie Bilder gewaltsamer Auseinandersetzungen wie sie bei Antifa-Demos üblich sind.