Am 06.01.2013, nachmittags, habe ich versucht, meinen Beitrag zur "Strafanzeige durch Stadt Goslar" auf der Facebook-Seite der Goslarschen Zeitung zu platzieren. Hat auch zunächst geklappt. Aber nach 2 Stunden war er wieder von der Seite entfernt.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt...
Hier kommentiere ich Nachrichten, Berichte und Meinungen der Goslarschen Zeitung zu insbesondere lokalen politischen Ereignissen. Die GZ hat das Meinungsmonopol in dieser Stadt. Daher können ihre Leser eine faire, unvoreingenommene und überparteiliche Berichterstattung erwarten. Diesen Anspruch möchte ich immer wieder ins Bewusstsein der Redakteure rufen, deren Beiträge ich kritisch begleite. Dies ist quasi die Seite für MEINE Leserbriefe, die ich so in der GZ niemals platzieren könnte !
Hinweis
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Sonntag, 6. Januar 2013
Donnerstag, 3. Januar 2013
Strafanzeige durch Stadt Goslar
„Grund sind vertrauliche Informationen, die nach einer Sitzung hinter verschlossenen Türen den Weg in die Öffentlichkeit und in die GZ gefunden hatten“, so endet der „Trailer“ zu obigem Thema auf der Titelseite der GZ vom 03.01.2013.
Ich glaube, hier irrt die GZ. War es nicht genau umgekehrt? Müsste es nicht heißen: „...die den Weg in die GZ und durch die in die Öffentlichkeit gefunden hatten“? Fakt ist allerdings: Ohne Geheimnisverräter, die die GZ ständig aus dem Verwaltungsrat mit Informationen versorgen, wären Artikel dieser Art so nicht möglich.
Es ist beschämend, dass es seit Jahren in dieser Stadt offenbar unmöglich ist, in einem überschaubaren Kreis von Verantwortlichen aus Rat und Verwaltung Dinge zu besprechen, ohne Gefahr zu laufen, sie am nächsten Tag in der Zeitung zu lesen.
Die Weitergabe von vertraulichen Informationen aus Sitzungen hinter verschlossenen Türen, ist ja kein Einzelfall. Im Gegenteil: Man hat den Eindruck, dass nach jeder vertraulichen Sitzung ein regelrechter Wettlauf zur GZ einsetzt, um sich mit „Herrschaftswissen“ wichtig zu tun, insbesondere dann, wenn man damit politischen Gegnern schaden kann. Ich frage mich ständig: Wer oder was steckt dahinter? Ist es jemand, den wir gewählt haben oder jemand, den wir bezahlen? Ist es politisches Kalkül auf unterstem Niveau oder erhofft man sich persönliche Vorteile?
Ich glaube, hier irrt die GZ. War es nicht genau umgekehrt? Müsste es nicht heißen: „...die den Weg in die GZ und durch die in die Öffentlichkeit gefunden hatten“? Fakt ist allerdings: Ohne Geheimnisverräter, die die GZ ständig aus dem Verwaltungsrat mit Informationen versorgen, wären Artikel dieser Art so nicht möglich.
Es ist beschämend, dass es seit Jahren in dieser Stadt offenbar unmöglich ist, in einem überschaubaren Kreis von Verantwortlichen aus Rat und Verwaltung Dinge zu besprechen, ohne Gefahr zu laufen, sie am nächsten Tag in der Zeitung zu lesen.
Die Weitergabe von vertraulichen Informationen aus Sitzungen hinter verschlossenen Türen, ist ja kein Einzelfall. Im Gegenteil: Man hat den Eindruck, dass nach jeder vertraulichen Sitzung ein regelrechter Wettlauf zur GZ einsetzt, um sich mit „Herrschaftswissen“ wichtig zu tun, insbesondere dann, wenn man damit politischen Gegnern schaden kann. Ich frage mich ständig: Wer oder was steckt dahinter? Ist es jemand, den wir gewählt haben oder jemand, den wir bezahlen? Ist es politisches Kalkül auf unterstem Niveau oder erhofft man sich persönliche Vorteile?
Dabei sieht es so aus, als wäre durch die jahrelang geübte Praxis nach dem Motto: „Das haben wir in Goslar schon immer so gemacht“, keinerlei Unrechtsbewusstsein bei denen, die Informationen weitergeben, vorhanden. Es wäre zu wünschen, dass es durch dieses strafrechtliche Ermittlungsverfahren endlich einmal gelingt, diesem Treiben ein Ende zu setzen, damit Vertrauliches vertraulich bleibt.
Aber natürlich hat die Medaille zwei Seiten. Eine, die Geheimnisse verrät und eine, die auf vertrauliche Information scharf ist und unter Zusicherung eines Quellenschutzes (natürlich im übergeordneten Interesse der Leser...), verarbeitet und verbreitet.
Vertrauliche Informationen aus diesen so genannten „gut unterrichteten Kreisen“ sind natürlich ein gefundenes Fressen für die Presse, deren Redakteure solche Kontakte pflegen, wobei sie in der komfortablen Situation sind, staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats abseits stehend gelassen kommentieren zu können, weil ihre „Beihilfe“ dazu nicht nur straffrei bleibt sondern auch durch das Grundgesetz gegen Strafverfolgung geschützt ist.
Wer ein derartiges Presseprivileg besitzt, sollte aber auch selbstverpflichtend und verantwortlich damit umgehen und abwägen, ob das, was legal ist, auch immer legitim ist und ob es nicht an der Zeit ist, die Weichen für ein gedeihlicheres Miteinander mit Rat und Verwaltung in Goslar zu stellen, statt immer wieder dubiose, wahrscheinlich über Jahre gepflegte Quellen zu missbrauchen, um damit Rat und Verwaltung in die Bredouille zu bringen.
Das würden die Leser der GZ sicherlich mehr als begrüßen!
Aber natürlich hat die Medaille zwei Seiten. Eine, die Geheimnisse verrät und eine, die auf vertrauliche Information scharf ist und unter Zusicherung eines Quellenschutzes (natürlich im übergeordneten Interesse der Leser...), verarbeitet und verbreitet.
Vertrauliche Informationen aus diesen so genannten „gut unterrichteten Kreisen“ sind natürlich ein gefundenes Fressen für die Presse, deren Redakteure solche Kontakte pflegen, wobei sie in der komfortablen Situation sind, staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats abseits stehend gelassen kommentieren zu können, weil ihre „Beihilfe“ dazu nicht nur straffrei bleibt sondern auch durch das Grundgesetz gegen Strafverfolgung geschützt ist.
Wer ein derartiges Presseprivileg besitzt, sollte aber auch selbstverpflichtend und verantwortlich damit umgehen und abwägen, ob das, was legal ist, auch immer legitim ist und ob es nicht an der Zeit ist, die Weichen für ein gedeihlicheres Miteinander mit Rat und Verwaltung in Goslar zu stellen, statt immer wieder dubiose, wahrscheinlich über Jahre gepflegte Quellen zu missbrauchen, um damit Rat und Verwaltung in die Bredouille zu bringen.
Das würden die Leser der GZ sicherlich mehr als begrüßen!
Samstag, 29. Dezember 2012
Sorry Herr Rietschel
Am 24. Mai 2012 habe ich den
Chefredakteur der GZ wegen seines Kommentars „Der querulante Kämmerer“
kritisiert, der meiner Meinung nach geeignet schien, die fachliche Reputation des damals
neuen Kämmerers Ralf Günther zu
beschädigen.
Heute wissen wir, dass Günther nicht
fachlich, sondern an privaten Unzulänglichkeiten gescheitert sein soll, was
durchaus Rückschlüsse auf seine Persönlichkeitsstruktur zulässt.
Herr Rietschel schien mit seiner
damaligen Feststellung, dass der Kämmerer mit „Ego zuweilen überversorgt“ wirke, bereits eine
Richtung aufgezeigt zu haben, die sich heute, wenn auch in noch negativerer
Form, bewahrheitet haben könnte.
Sorry Herr Rietschel.
Donnerstag, 20. Dezember 2012
Was bisher nicht in der GZ stand
Jedenfalls noch nicht am 20.12.
Eine E-Mail
mit fatalen Folgen (aus der HAZ)
Ein hoher Beamter im Landesbergamt könnte seinen Job verlieren: Er hat
Goslars früheren Oberbürgermeister Henning Binnewies
bedroht. Seine kompro- mitierenden E-Mails hatte er während der Dienstzeit verschickt.
Für einen hochrangigen
Landesbeamten geht es heute vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig um
seinen Beamtenstatus, das Land will ihn loswerden. Der Jurist beim
Landesbergamt (LBEG) ist seit dem Kommunalwahlkampf in Goslar im vergangenen
Jahr eine schillernde Figur: Eine kurze E-Mail an den inzwischen abgewählten Oberbürgermeister Henning Binnewies
(SPD) löste im
Januar 2011 eine Schlammschlacht in der Harzstadt aus, hatte zunächst Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft gegen den Absender zur Folge - und nun auch das
Disziplinarverfahren. Das Land hat Klage mit dem Ziel erhoben, den Beamten aus
dem Dienstverhältnis zu
entfernen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch bestätigte. Er hatte die Mail während der Dienstzeit von seinem
Dienstrechner aus verschickt.
In der Nachricht an OB Binnewies bezeichnete der Regierungsrat,
der selbst eine Unabhängige Wählergemeinschaft aufbauen wollte,
das umstrittene Stadtoberhaupt als „Sonnenkönig“ und forderte Binnewies zum Rücktritt auf. Ansonsten werde er
eine Kampagne gegen den OB starten, Plakate und Flugblätter verteilen. Außerdem drohte der Regierungsrat
dem Oberbürgermeister
eine Strafanzeige an. Binnewies revanchierte sich mit einer Anzeige. Außerdem informierte er den
Vorgesetzten beim LBEG.
Die E-Mail des Beamten erwies sich damit endgültig als große Torheit. Im Laufe der
Ermittlungen kamen eine ganze Reihe von weiteren Ungereimtheiten ans Licht, die
das Land dem 54 Jahre alten Regierungsrat als Dienstvergehen ankreidet: Weil
die Staatsanwaltschaft den Rechner des Juristen beschlagnahmte, fiel auf, dass
der Beamte nicht nur die eine E-Mail während der Dienstzeit verschickt hatte. Außerdem kam heraus, dass er während der Arbeitszeit die Flugblätter gegen Binnewies erstellt
hatte, sowie ein Konzept für die neue Wählergemeinschaft.
Außerdem hat
der Beamte, der beim LBEG unter anderem für die juristische Betreuung der Genehmigungsverfahren für das Atommülllager in Gorleben zuständig war, Schriftsätze für die Anwaltskanzlei seiner Frau
verfasst. Mehrere Hundert private Dateien fanden die Ermittler auf der
Festplatte des Dienst-PCs, darunter eine Reihe von Schriftsätzen für die Kanzlei der Ehefrau. Schließlich wirft das Land dem Mann vor,
Dienstreisen zu seinen Gunsten falsch abgerechnet zu haben.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurden zwar
wegen geringer Schuld eingestellt. Dafür lebte das Disziplinarverfahren in der Folge wieder auf. Der
Beklagte hat die Vorwürfe
weitgehend eingeräumt. Wenn es
schlecht läuft für den 54-Jährigen, verliert er seinen
Beamtenstatus, er könnte aber
auch degradiert werden.
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts geht es heute im Kern darum,
ob er für seine
Vergehen verantwortlich gemacht werden kann. „Es ist unklar, ob er schuldfähig ist“, sagte ein Sprecher. Ein
Amtsarzt soll gehört werden.
Dem Juristen wurde laut Gericht eine psychische Erkrankung attestiert, weshalb
er zu großen Teilen
schuldunfähig sein
soll.
Das wiederum dürfte Generationen von Juristen hellhörig machen, die mit dem Ergebnis
ihrer Prüfungen nicht
einverstanden sind. Der Regierungsrat hat jahrelang Staatsexamina abgenommen -
eine psychische Erkrankung des Prüfers könnte ein
Anfechtungsgrund sein. Interessant dürfte auch werden, wie das Gericht den Vorwurf der falschen
Abrechnung von Dienstreisen wertet: Der 54-Jährige hat eine Regelung angewendet, die jüngst der Steuerzahlerbund als „missbrauchsanfällig“ kritisiert hat. Das
Wirtschaftsministerium hat sie erst in diesem Sommer auch für das LBEG als verbindlich eingeführt, nachdem die Praxis durch das
Disziplinarverfahren aufgefallen war.
Mittwoch, 19. Dezember 2012
Armutsberichte
In der Vorweihnachtszeit überschlagen sich die Medien mit Berichten über die Einkommensverteilung in Deutschland. Am 13. 12. schrumpfte die Mittelschicht dramatisch. Am 14.12. hatte „im Schnitt 2013 jeder 554 Euro mehr in der Tasche“ und am 19.12.ist aufgrund einer Studie der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, also der
Hilfeindustrie, die zum Schwarzmalen nahezu verpflichte ist, die „Armut
in Deutschland politisch gewollt“. Nach Jörg Kallmeyer, HAZ, braucht man keine Kommission, um zu
ahnen, dass die Wirklichkeit ein wenig komplizierter ist.
Dass aus der Mittelschicht in 15 Jahren ca. 4 Mio. Menschen nach unten herausgefallen sind, deckt sich zum Beispiel mit der Zunahme der Single-Haushalte, die im gleichen Zeitraum ebenfalls um 4 auf 16,337 Mio. gestiegen sind. Wenn bei steigenden Lebenshaltungskosten sich diese Kosten immer weniger teilen, bleibt für den Einzelnen weniger verfügbares Einkommen übrig. Die Übersicht in der GZ vom 19.12. zeigt ja auch deutlich, dass nicht Paare mit zwei Kindern besonders armutsgefährdet sind, sondern Alleinlebende mit 50,2 % und Alleinerziehende mit Kindern mit 37,1 %.
Dass aus der Mittelschicht in 15 Jahren ca. 4 Mio. Menschen nach unten herausgefallen sind, deckt sich zum Beispiel mit der Zunahme der Single-Haushalte, die im gleichen Zeitraum ebenfalls um 4 auf 16,337 Mio. gestiegen sind. Wenn bei steigenden Lebenshaltungskosten sich diese Kosten immer weniger teilen, bleibt für den Einzelnen weniger verfügbares Einkommen übrig. Die Übersicht in der GZ vom 19.12. zeigt ja auch deutlich, dass nicht Paare mit zwei Kindern besonders armutsgefährdet sind, sondern Alleinlebende mit 50,2 % und Alleinerziehende mit Kindern mit 37,1 %.
Wenn eine Vizepräsidentin von was auch immer kritisiert, dass sich die Armut in Deutschland seit 2007 mit einem Anteil zwischen 14 und 16 % verfestigt hat, dann wird in diesen Zahlen eine mathematische Gesetzmäßigkeit deutlich, weil sich bei jeder Einkommensveränderung, ob für Hartz-IV oder Lohn und Gehalt, das Durchschnittseinkommen verändert, womit sich die Armutsgrenze proportional verschiebt und sich nichts ändert. Das wusste schon Carl-Friedrich Gauß vor 150 Jahren.
Und Armut ist in Deutschland nicht gewollt. Sie ist Folge davon, dass immer mehr Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss bleiben oder trotz Schulabschluss die Anforderungen qualifizierter Arbeitsplätze nicht erfüllen und für "Hilfsarbeiten" keine „Durchschnittsgehälter“ erwarten können und selbst wenn, würde die Grenze von 60 bzw. 70% des Durchschnittsgehalts, ab der man armutsgefährdet sein soll, ansteigen und alles bliebe, wie gesagt, beim Alten.
Bezeichnend ist, dass das Polit-Barometer des ZDF am 15.12. verkündete, dass 92 % der Befragten ihre wirtschaftliche Lage 2012 als gut bis zufriedenstellend und nur 8 % als schlecht einstuften und 37 % von denen für 2013 eine Verbesserung erwarten.
Und die Krone setzte dem ganzen ein Bericht von Focus-Online vom 13.12. auf, nach dem in München ein 40-jähriger Familienvater mit zwei Kindern und 2470 Euro netto im Monat Anspruch auf Hartz-IV-Aufstockung haben soll.
Bei so viel Widersprüchlichkeit kann man es nur mit Churchill halten und nur der Statistik trauen, die man selbst gefälscht hat. Na, dann: Prost Neujahr.
Und Armut ist in Deutschland nicht gewollt. Sie ist Folge davon, dass immer mehr Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss bleiben oder trotz Schulabschluss die Anforderungen qualifizierter Arbeitsplätze nicht erfüllen und für "Hilfsarbeiten" keine „Durchschnittsgehälter“ erwarten können und selbst wenn, würde die Grenze von 60 bzw. 70% des Durchschnittsgehalts, ab der man armutsgefährdet sein soll, ansteigen und alles bliebe, wie gesagt, beim Alten.
Bezeichnend ist, dass das Polit-Barometer des ZDF am 15.12. verkündete, dass 92 % der Befragten ihre wirtschaftliche Lage 2012 als gut bis zufriedenstellend und nur 8 % als schlecht einstuften und 37 % von denen für 2013 eine Verbesserung erwarten.
Und die Krone setzte dem ganzen ein Bericht von Focus-Online vom 13.12. auf, nach dem in München ein 40-jähriger Familienvater mit zwei Kindern und 2470 Euro netto im Monat Anspruch auf Hartz-IV-Aufstockung haben soll.
Bei so viel Widersprüchlichkeit kann man es nur mit Churchill halten und nur der Statistik trauen, die man selbst gefälscht hat. Na, dann: Prost Neujahr.
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