Freitag, 13. Januar 2012

Wulff zum Zweiten

Medienkritik im allgemeinen, nicht nur an der GZ
Ich habe mir heute die Fragen und Antworten an den Bundespräsidenten auf „Welt Online“ durchgelesen.
   Es ist unglaublich, mit welch inquisitorischer Unverschämtheit es der Sensationspresse möglich ist, ihre mediale Hetzkampagne unter dem Deckmantel der Pressefreiheit bis in die privatesten Winkel eines Menschen durchzuziehen, ohne sich auch nur ansatzweise mit einer Antwort auch auf noch so abwegige Fragen zufrieden zu stellen.
   Hier für die, die zwar von Presse- und Meinungsfreiheit reden, aber offensichtlich nicht genau wissen, wovon sie reden, der Art. 5 Grundgesetz im Wortlaut:
Art. 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglich Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) ....

   Ich frage mich inzwischen, wieviele Politiker wohl im Glashaus sitzen und deshalb nicht mit Steinen werfen...
Die Fragen an den Bundespräsidenten finden Sie hier: Fragen an Wulff


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