Zum Leserbrief von Samuel Menacher, Clausthal-Zellerfeld, vom 23.11.2020 "Maskenpflicht bis Inzidenzwert 30".
Er schreibt u.a.: "Das Verwaltungsgericht Braunschweig bezeichnet die XIV. Allgemeinverfügung des Landkreises Goslar als voraussichtlich rechtswidrig".
Das Land Niedersachsen "empfielt" eine ergänzendes Maskentragen im Freien über einem Inzidenzwert von 35 und macht das Maskentragen an ausgewiesenen Orten ab 50 zur Pflicht.
Seit
dem 11.11. 2020 liegt der Inzidenzwert im 12 Tage-Schnitt im LK Goslar
unter 35, nämlich bei 33,6 und trotzdem hält der Landkreis an der
Maskenpflicht im Freien fest, obwohl es dafür keine Rechtsgrundlage mehr
gibt, denn die XIV. Allgemeinverfügung des Landkreises Goslar vom 28.10.2020 bezieht sich auf eine Verordnung des Landes Niedersachsen, die am 02.11.2020 außer Kraft trat.
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