Dienstag, 14. Dezember 2021

Gewalttätige Corona-Demonstrationen - Strategiewechsel muss her

Gewalttätige Corona-Demonstrationen - Strategiewechsel muss her

Seit Tagen häufen sich die Meldungen von gewalttätigen Ausschreitungen bei Corona-Protesten. Etwa in Greiz, Gotha, Plauen, Hamm, Reutlingen u.a. Heute, 14.12.21, berichtet die GZ auf Seite 3 über die Gefährlichkeit dieser Proteste und ausführlich über das Demo-Geschehen in Wolfsburg.  Überall gingen ein paar Hundert Menschen auf die Straße, um gegen Coronamaßnahmen im Allgemeinen und der drohenden Impfpflicht in Besonderen zu protestieren. 

Es kam vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.Woran liegt das? Was ist die Ursache? Werden Sachbeschädigungen großen Stils begangen? Werden Autos angezündet? Banken entglast? Prallen Links- und Rechtsextreme gewalttätig aufeinander? Nichts von dem! Was dann? Sind es unliebsame Meinungen, die stören?

In der Einführung zum Niedersächsischen Versammlungsgesetz heiß es:

„Unser Grundgesetz garantiert in Artikel 8 die Versammlungsfreiheit. Diese beinhaltet ein Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt einer Versammlung. Damit sind Versammlungen als Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung grundrechtlich geschützt.

Vom Schutz der Versammlungsfreiheit umfasst sind

·         Zusammenkünfte von mindestens zwei Personen,

·         zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung und Kundgebung.

·         Für Versammlungen unter freiem Himmel hat das Grundgesetz weitere gesetzliche Einschränkungen vorgesehen.

Dafür sind Versammlungsgesetze geschaffen, die u.a. „einen umfassenden Schutz für friedliche Versammlungen bieten sollen“, so in der obigen Einführung.

Wenn man das Demonstrationsgeschehen während der Coronakrise betrachtet, kann man allerdings zu der Auffassung gelangen, dass Versammlungsbehörden aus politischen Gründen und befeuert durch die Medien nicht den Schutz von Versammlungen vor Augen haben, sondern deren Verhinderung.

Sie wissen, dass sie die Demos nicht verbieten können. Deshalb nutzen sie das Anmeldeprozedere für Demonstrationen unter freien Himmel und legen mit ihren Auflagen – entlegene Versammlungsorte, Begrenzung der Teilnehmer, Masken- und Abstandspflicht fest - das Konfliktpotenzial, das die Polizei in den Auseinandersetzungen mit gewaltbereiten Demoteilnehmern ausbaden muss und dabei regelmäßig schlecht aussieht. Von Verletzten auf beiden Seiten gar nicht zu reden.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Natürlich hat die Polizei Recht und Gesetz durchzusetzen. Notfalls auch mit der Anwendung von Zwangsmitteln. Aber oberstes Ziel muss dabei eine Güterabwägung sein und die Verhältnismäßigkeit der Einsatzmaßnahmen sind zu beachten. Das scheint mir bei der Durchsetzung von politisch gewollten und oftmals sinnfreien Auflagen nicht immer gegeben.

Denn was wiegt schwerer und gefährdet die öffentliche Sicherheit unmittelbar? Ein häufig friedlich beginnender Aufzug von rund 1.000 Protestierenden, der die Mehrheitsgesellschaft stört oder das sich Hochschaukeln von Emotionen mit einer Minderheit  und der sich denen in den Weg stellenden Polizei mit zig Verletzten auf beiden Seiten mit attraktiven Bildern für anwesende TV-Kamera-Teams? 

Zu einer Demo in Bautzen berichtet Focus-Online treffend: "Nach rund einer Dreiviertelstunde und mehreren Ankündigungen löst die Polizei die unangemeldete Ansammlung auf. Mit dieser Auflösung erzeugt die Polizei genau die Bilder, die die Initiatoren erhofft hatten," Ich füge hinzu: "Und die anwesenden Medienvertreter."

Die Auflagen erfolgen vordergründig  aus Infektionsschutzgründen. Wer soll denn geschützt werden? Die, die nicht geschützt werden wollen und vorsätzlich an derartigen Demos teilnehmen? Personen, die nach den Demos mit möglicherweise infizierten Teilnehmern zusammentreffen?

In der Vergangenheit sind keine belastbaren Fälle bekannt geworden, die derartige Befürchtungen stützen könnten.

Außerdem wird von Aerosolforschern gebetsmühlenartig vorgetragen, dass eine Ansteckung unter freiem Himmel äußerst unwahrscheinlich ist, insbesondere wenn man sich in lockerer Formation bewegt.

Während Versammlungsbehörden und Politiker dieses als hochgefährlich einstufen, werden Fußballspiele mit zehntausenden Zuschauern auf dem Weg in die Stadien und überfüllte Fußgängerzonen ohne Maske und Abstand tolerierend, wenn auch mit erhobenem Zeigefinger hingenommen.

Nein. Versammlungsbehördliche Auflagen sollen keinen geordneten und ungefährlichen Verlauf garantieren. Sie sollen abschrecken und Demos möglichst verhindern und die Polizei notfalls zwingen, Demos bei Nichtbeachtung der Auflagen aufzulösen, koste es was es wolle. Verletzte inbegriffen.

Eine neue Strategie muss her. Verzicht auf Auflagen, die sich von vornherein als unsinnig erweisen und politisch motiviert sind. Lasst die Coronaspinner weitestgehend gewähren und ins "Leere laufen." Die Polizei bleibt in der  Nähe aber im Hintergrund  nach dem Motto: „Stell dir vor, es ist Demonstration und die Polizei geht nicht hin.“

Als „demoerfahrener“ ehemaliger Polizeibeamter in leitender Stellung weiß ich wovon ich rede.

Das es auch anders geht, zeigt z. B. die Corona-Demonstration in Hamburg am 18.12.2021 mit 11.500 Teilnehmern. Die Polizei meldet einen friedlichen Verlauf. Und warum? Es wurde zwar das Maskengebot dabei vereinzelt nicht beachtet, wie die Hamburger Polizei twitterte, aber die Polizei ließ die Demonstranten gewähren. Sie bewertete den Demoverlauf friedlich. Linke Aktivisten schäumten und machen in den sozialen Medien der Polizei Vorwürfe, nicht genügend zu kontrollieren. Offensichtlich vermissten sie Bilder gewaltsamer Auseinandersetzungen wie sie bei Antifa-Demos üblich sind.

 

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