Samstag, 29. Dezember 2012

Sorry Herr Rietschel

Am 24. Mai 2012 habe ich den Chefredakteur der GZ wegen seines Kommentars „Der querulante Kämmerer“ kritisiert, der meiner Meinung nach geeignet schien, die fachliche Reputation des damals neuen  Kämmerers Ralf Günther zu beschädigen.
   Heute wissen wir, dass Günther nicht fachlich, sondern an privaten Unzulänglichkeiten gescheitert sein soll, was durchaus Rückschlüsse auf seine Persönlichkeitsstruktur zulässt.
   Herr Rietschel schien mit seiner damaligen Feststellung, dass der Kämmerer mit „Ego zuweilen überversorgt“ wirke, bereits eine Richtung aufgezeigt zu haben, die sich heute, wenn auch in noch negativerer Form, bewahrheitet haben könnte.
Sorry Herr Rietschel.

Donnerstag, 20. Dezember 2012

Was bisher nicht in der GZ stand

  Jedenfalls noch  nicht am 20.12.

Eine E-Mail mit fatalen Folgen (aus der HAZ)

Ein hoher Beamter im Landesbergamt könnte seinen Job verlieren: Er hat Goslars früheren Oberbürgermeister Henning Binnewies bedroht. Seine kompro- mitierenden E-Mails hatte er während der Dienstzeit verschickt.
   Für einen hochrangigen Landesbeamten geht es heute vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig um seinen Beamtenstatus, das Land will ihn loswerden. Der Jurist beim Landesbergamt (LBEG) ist seit dem Kommunalwahlkampf in Goslar im vergangenen Jahr eine schillernde Figur: Eine kurze E-Mail an den inzwischen abgewählten Oberbürgermeister Henning Binnewies (SPD) löste im Januar 2011 eine Schlammschlacht in der Harzstadt aus, hatte zunächst Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Absender zur Folge - und nun auch das Disziplinarverfahren. Das Land hat Klage mit dem Ziel erhoben, den Beamten aus dem Dienstverhältnis zu entfernen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch bestätigte. Er hatte die Mail während der Dienstzeit von seinem Dienstrechner aus verschickt.
  In der Nachricht an OB Binnewies bezeichnete der Regierungsrat, der selbst eine Unabhängige Wählergemeinschaft aufbauen wollte, das umstrittene Stadtoberhaupt als Sonnenkönig und forderte Binnewies zum Rücktritt auf. Ansonsten werde er eine Kampagne gegen den OB starten, Plakate und Flugblätter verteilen. Außerdem drohte der Regierungsrat dem Oberbürgermeister eine Strafanzeige an. Binnewies revanchierte sich mit einer Anzeige. Außerdem informierte er den Vorgesetzten beim LBEG.
   Die E-Mail des Beamten erwies sich damit endgültig als große Torheit. Im Laufe der Ermittlungen kamen eine ganze Reihe von weiteren Ungereimtheiten ans Licht, die das Land dem 54 Jahre alten Regierungsrat als Dienstvergehen ankreidet: Weil die Staatsanwaltschaft den Rechner des Juristen beschlagnahmte, fiel auf, dass der Beamte nicht nur die eine E-Mail während der Dienstzeit verschickt hatte. Außerdem kam heraus, dass er während der Arbeitszeit die Flugblätter gegen Binnewies erstellt hatte, sowie ein Konzept für die neue Wählergemeinschaft. Außerdem hat der Beamte, der beim LBEG unter anderem für die juristische Betreuung der Genehmigungsverfahren für das Atommülllager in Gorleben zuständig war, Schriftsätze für die Anwaltskanzlei seiner Frau verfasst. Mehrere Hundert private Dateien fanden die Ermittler auf der Festplatte des Dienst-PCs, darunter eine Reihe von Schriftsätzen für die Kanzlei der Ehefrau. Schließlich wirft das Land dem Mann vor, Dienstreisen zu seinen Gunsten falsch abgerechnet zu haben.
   Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurden zwar wegen geringer Schuld eingestellt. Dafür lebte das Disziplinarverfahren in der Folge wieder auf. Der Beklagte hat die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Wenn es schlecht läuft für den 54-Jährigen, verliert er seinen Beamtenstatus, er könnte aber auch degradiert werden.
   Nach Angaben des Verwaltungsgerichts geht es heute im Kern darum, ob er für seine Vergehen verantwortlich gemacht werden kann. Es ist unklar, ob er schuldfähig ist, sagte ein Sprecher. Ein Amtsarzt soll gehört werden. Dem Juristen wurde laut Gericht eine psychische Erkrankung attestiert, weshalb er zu großen Teilen schuldunfähig sein soll.
    Das wiederum dürfte Generationen von Juristen hellhörig machen, die mit dem Ergebnis ihrer Prüfungen nicht einverstanden sind. Der Regierungsrat hat jahrelang Staatsexamina abgenommen - eine psychische Erkrankung des Prüfers könnte ein Anfechtungsgrund sein. Interessant dürfte auch werden, wie das Gericht den Vorwurf der falschen Abrechnung von Dienstreisen wertet: Der 54-Jährige hat eine Regelung angewendet, die jüngst der Steuerzahlerbund als missbrauchsanfällig kritisiert hat. Das Wirtschaftsministerium hat sie erst in diesem Sommer auch für das LBEG als verbindlich eingeführt, nachdem die Praxis durch das Disziplinarverfahren aufgefallen war.

Mittwoch, 19. Dezember 2012

Armutsberichte

In der Vorweihnachtszeit überschlagen sich die Medien mit Berichten über die Einkommensverteilung in Deutschland. Am 13. 12. schrumpfte die Mittelschicht dramatisch. Am 14.12. hatte „im Schnitt 2013 jeder 554 Euro mehr in der Tasche“ und am 19.12.ist aufgrund einer Studie der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, also der Hilfeindustrie, die zum Schwarzmalen nahezu verpflichte ist, die „Armut in Deutschland politisch gewollt“. Nach Jörg Kallmeyer, HAZ, braucht man keine Kommission, um zu ahnen, dass die Wirklichkeit ein wenig komplizierter ist.
   Dass aus der Mittelschicht in 15 Jahren ca. 4 Mio. Menschen nach unten herausgefallen sind, deckt sich zum Beispiel mit der Zunahme der Single-Haushalte, die im gleichen Zeitraum ebenfalls um 4 auf 16,337 Mio. gestiegen sind. Wenn bei steigenden Lebenshaltungskosten sich diese Kosten immer weniger teilen, bleibt für den Einzelnen weniger verfügbares Einkommen übrig. Die Übersicht in der GZ vom 19.12. zeigt ja auch deutlich, dass nicht Paare mit zwei Kindern besonders armutsgefährdet sind, sondern Alleinlebende mit 50,2 % und Alleinerziehende mit Kindern mit 37,1 %.
   Wenn eine Vizepräsidentin von was auch immer kritisiert, dass sich die Armut in Deutschland seit 2007 mit einem Anteil zwischen 14 und 16 % verfestigt hat, dann wird in diesen Zahlen eine mathematische Gesetzmäßigkeit deutlich, weil sich bei jeder Einkommensveränderung, ob für Hartz-IV oder Lohn und Gehalt, das Durchschnittseinkommen verändert, womit sich die Armutsgrenze proportional verschiebt und sich nichts ändert. Das wusste schon Carl-Friedrich Gauß vor 150 Jahren.
   Und Armut ist in Deutschland nicht gewollt. Sie ist Folge davon, dass immer mehr Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss bleiben oder trotz Schulabschluss die Anforderungen qualifizierter Arbeitsplätze nicht erfüllen und für "Hilfsarbeiten" keine „Durchschnittsgehälter“ erwarten können und selbst wenn, würde die Grenze von 60 bzw. 70% des Durchschnittsgehalts, ab der man armutsgefährdet sein soll, ansteigen und alles bliebe, wie gesagt, beim Alten.
   Bezeichnend ist, dass das Polit-Barometer des ZDF am 15.12. verkündete, dass 92 % der Befragten ihre wirtschaftliche Lage 2012 als gut bis zufriedenstellend und nur 8 % als schlecht einstuften und 37 %  von denen für 2013 eine Verbesserung erwarten.
    Und die Krone setzte dem ganzen ein Bericht von Focus-Online vom 13.12. auf, nach dem in München ein 40-jähriger Familienvater mit zwei Kindern und 2470 Euro netto im Monat Anspruch auf Hartz-IV-Aufstockung haben soll.
   Bei so viel Widersprüchlichkeit kann man es nur mit Churchill halten und nur der Statistik trauen, die man selbst gefälscht hat. Na, dann: Prost Neujahr.