Donnerstag, 19. Juni 2014

Salle-Eltner und Rechtsstaatliche Hygiene

Breuers Meinung vom 19.06.2014
Über den politischen Selbstmord von Salle-Eltner habe ich schon vor Wochen in diesem Blog geschrieben. Natürlich ist der Fall ein absolutes Ärgernis und aus moralischer Sicht unverschämt. Aber wenn Breuer schon von „rechtsstaatlicher Hygiene“ spricht, dann sollte auch er das RECHT und nicht das „Bauchgefühl“ seiner Leser in den Vordergrund stellen. Der Schlüssel zur Problemvermeidung lag ausschließlich in den Händen von Salle-Eltner, und die stellte sich stur, weil sie das RECHT auf ihrer Seite wusste, während der Stadt aus RECHTSGRÜNDEN die Hände gebunden waren.
   Wenn Breuer offenbar ständig Thieles Kommentar zur Niedersächsischen Kommunalverfassung unter dem Arm zu tragen scheint, wäre er gut beraten gewesen, statt uralt Erlasse aus den 70er Jahren zu zitieren, auch einmal in den §§ 80 NKomVG fortfolgende zu blättern. Darin steht z.B., dass Bewerber von den Bürgerinnen und Bürgern in das Amt eines Hauptverwaltungsbeamten (und nur in das und kein anderes) gewählt werden, was diese hauptamtlich ausfüllen müssen und dass deren Amtszeit durch Fristablauf, auf Antrag des/der Betroffenen aus besonderen Gründen, durch Fusionen oder durch Abwahl durch eben diese Bürgerinnen und Bürger nach Vorschlag von drei Vierteln der Ratsmitglieder endet.
   Dass sie danach irgendeine Funktion wahrnehmen müssen, in die sie ausdrücklich nicht gewählt wurden, steht darin nicht. Offenbar eine Regelungslücke wie in vielen Gesetzen, die Salle-Eltner für sich genutzt hat. Das Festhalten an der Versetzung in den Ruhestand entspricht offensichtlich der Rechtslage, die nur den Realitäten für zukünftige Fälle, nicht aber rückwirkend angepasst werden könnte. Dieses als Einseitigkeit zugunsten einer bestimmten Klientel, nämlich von Beamten für Beamte, zu sehen, ist an den Haaren herbeigezogen und offensichtlich einer in Deutschland fortschreitenden „Neiddebatte“ geschuldet.
   Gerade Leute, die bei einem Unterlaufen demokratischer Wahlentscheidungen durch behördliche Akte, und das wäre eine Verwendung einer vom Volk gewählten Bürgermeisterin in irgendeiner anderen Funktion gegen ihren Willen, in die sie eben nicht ausdrücklich gewählt wurde, einen Proteststurm auslösen würden, haben die Stadt Goslar aufgefordert nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden und noch mehr Geld für eine keinen Erfolg versprechende Verwaltungsklage zu verpulvern.
   Wenn Personal- und andere Entscheidungen in Deutschland zukünftig nur noch nach Bauchgefühlen von „Wutbürgern“ oder „Hardcore-Journalisten“ und nicht nach Recht und Gesetz erfolgen würden, wären Chaos und Anarchie nicht mehr aufzuhalten.
Siehe auch: 
Focus-Online: Junk will Änderung des Nds. Beamtengesetzes
Salle-Eltner und kein Ende

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