Dienstag, 26. August 2014

Ausschreibung für Juristen läuft bis September

GZ vom 26.08.2014
Es wird auch höchste Zeit, dem OB in Goslar einen Volljuristen zur Seite zu stellen, damit Bescheide und Zurückweisungen von Ein- und Widersprüchen juristisch einwandfrei und nicht mittels Textbausteinen in dilettantischer Weise zu Verteidigungsschriften betroffener Sachbearbeiter ausarten, mit denen sich dann das Amtsgericht Goslar befassen muss.
   Dann wird es hoffentlich nicht mehr vorkommen, dass ein Sachbearbeiter, der dutzendweise gebührenpflichtige Verwarnungen und Bußgeldbescheide verfasst, seine eigene Arbeit verteidigen muss, wenn ein Bürger anregt, den Begriff „Grünanlagen“ in der SOG VO der Stadt Goslar zu konkretisieren, damit Hundebesitzer wissen, wo sie ihre Hunde anleinen müssen.
   So geschehen bei einer Anfrage an den OB. Als Antwort unterschrieb dieser ein Schreiben, aufgesetzt von eben jenem Sachbearbeiter, der damit seine Arbeit kritisch hinterfragen musste, als er formulierte, dass Grünanlagen in Goslar, insbesondere der Köppelsbleek, „objektiv und eindeutig als solche erkennbar sind, da sie sich unmissverständlich zu Wegen, Plätzen, Straßen und evtl. Freilaufflächen für Hunde abgrenzen“. 
Das heißt ja im Umkehrschluss, dass alle Flächen in Goslar, die sich unmissverständlich von Straßen, Wegen und Plätzen  abgrenzen (und grün sind), objektiv und eindeutig für Jedermann als Grünanlagen erkennbar sein müssen. Und das in Bereichen, die die Goslarer inzwischen als „Grüne Hölle“ bezeichnen. Was für ein hanebüchener Unsinn...

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