Mittwoch, 7. September 2011

Recht der Wähler, selbst zu entscheiden

In einem Leserbrief in der GZ von heute kommentiert Karl-Heinz Herbig aus Oker den Leserbrief von Jannes Sandmann in der GZ vom 26. August 2011 mit der Überschrift: „Gut, dass die CDU einen eigenen Kandidaten aufgestellt hat“ und unterstellt, dass Herr Sandmann die Niedersächsische Kommunalwahlordnung nicht zu kennen scheint.
   Da bin ich ganz anderer Ansicht und unterstütze ausdrücklich den Standpunkt von Herrn Sandmann. Es wäre verheerend gewesen, wenn auch die von der GZ  zunächst kommentarlos hingenommene Absicht verwirklicht worden wäre, von allen in Stadtrat vertretenen  Parteien einen gemeinsamen Kandidaten zu präsentieren. 
   Wie Herr Herbig richtig schreibt, zeichnet die Demokratie aus, wenn der Wähler zwischen verschiedenen Bewerbern oder Parteien die Wahl hat. Dieses wäre aber durch einen gemeinsamen Kandidaten aller mehr als konterkariert worden. Dann hätte der Wähler nur noch absegnen können, was Parteifunktionäre in Hinterzimmern gemeinsam ausgekungelt hätten. Genau das soll die Direktwahl der Bürgermeister aber verhindern und so ist zu begrüßen, dass statt eines Kandidaten mehrere aussichtsreiche zur Wahl stehen. Den übrigen Parteien sei Dank.
   Ob allerdings der Wegfall der bisher üblichen Stichwahl der Weisheit letzter Schluss ist, wage ich zu bezweifeln. Theoretisch wäre ein Goslarer OB bei gleichmäßiger Stimmverteilung auf die 5 Kandidaten mit 20,1 % der abgegebenen Stimmen gewählt. Das wären bei der zu erwartenden Wahlbeteiligung ca. 3000 Stimmen.
   Dazu wird es zwar nicht kommen, da die Stimmenverteilung unterschiedlicher sein wird. Ich schätze aber, dass der nächste OB in Goslar von um die 6000 Goslarern gewählt wird. Das wären weniger als 20 % der Goslarer Wahlberechtigten oder anders herum: Ca. 80 % oder ca. 27.000 Goslarer werden den nächsten OB nicht wählen
   Fazit: Es war noch nie so einfach, in Goslar Oberbürgermeister zu werden.

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